{"id":38,"date":"2016-03-09T13:44:56","date_gmt":"2016-03-09T12:44:56","guid":{"rendered":"http:\/\/mimas.stift.biz\/?page_id=38"},"modified":"2016-05-02T15:41:20","modified_gmt":"2016-05-02T13:41:20","slug":"agb-mimas-gmbh-allgemein","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mimas.stift.biz\/index.php\/agb-mimas-gmbh-allgemein\/","title":{"rendered":"AGB-Mimas-Gmbh-Allgemein"},"content":{"rendered":"<p>die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedinungen der Mimas Gmbh<br \/>\nInformationstechnologen-Verkauf-Lieferung-B2B<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/mimas.stift.biz\/wp-content\/uploads\/Mimas-GWS1215_EVB_P_de-V2.pdf\" rel=\"\">Mimas GWS1215_EVB_P_de V2<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/mimas.stift.biz\/wp-content\/uploads\/Mimas-GWS-1212_EVB_WDL_de_V2.pdf\" rel=\"\">Mimas GWS 1212_EVB_WDL_de_V2<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/mimas.stift.biz\/wp-content\/uploads\/MIMAS-GWS-1212_AVB_de-V30402016_3.pdf\" rel=\"\">MIMAS GWS 1212_AVB_de V30402016_3<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/mimas.stift.biz\/wp-content\/uploads\/Mimas-GWS-1215_EVB_SW_de.pdf\" rel=\"\">Mimas GWS 1215_EVB_SW_de<\/a><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/mimas.stift.biz\/wp-content\/uploads\/EVB-Hersteller-Garantie-Level-Erl\u00e4uterung-v010.pdf\" rel=\"\">EVB Hersteller Garantie Level Erl\u00e4uterung v010<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Hinweis: Bedingungen f\u00fcr erweiterte Leistungen gelten erg\u00e4nzend<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>ausgegeben vom Fachverband Unternehmensberatung,<br \/>\nBuchhaltung und Informationstechnologie<br \/>\nWiedner Hauptstra\u00dfe 63<br \/>\nA-1045 Wien<br \/>\nT: +43-(0)-590900-3540<br \/>\nF: +43-(0)-590900-3178<br \/>\nE-Mail: ubit@wko.at<br \/>\nhttp:\/\/www.ubit.at<br \/>\nALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN f\u00fcr den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten (B2B) Ausgabe 2015<br \/>\n&#8211; 2 &#8211;<br \/>\n1. Vertragsumfang und G\u00fcltigkeit<br \/>\n1.1. Alle Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengem\u00e4\u00df gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft und die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grunds\u00e4tzlich freibleibend.<br \/>\n2. Leistung und Pr\u00fcfung<br \/>\n2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:<br \/>\n&#8211; Ausarbeitung von Organisationskonzepten<br \/>\n&#8211; Global- und Detailanalysen<br \/>\n&#8211; Erstellung von Individualprogrammen<br \/>\n&#8211; Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen<br \/>\n&#8211; Erwerb von Nutzungsberechtigungen f\u00fcr Softwareprodukte<br \/>\n&#8211; Erwerb von Werknutzungsbewilligungen<br \/>\n&#8211; Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterst\u00fctzung)<br \/>\n&#8211; Telefonische Beratung<br \/>\n&#8211; Programmwartung<br \/>\n&#8211; Erstellung von Programmtr\u00e4gern<br \/>\n&#8211; Sonstige Dienstleistungen<br \/>\n2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu z\u00e4hlen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testm\u00f6glichkeiten in ausreichendem Ausma\u00df, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verf\u00fcgung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verf\u00fcgung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung f\u00fcr die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.<br \/>\n2.3. Grundlage f\u00fcr die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verf\u00fcgung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Sp\u00e4ter auftretende \u00c4nderungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen f\u00fchren.<br \/>\n2.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bed\u00fcrfen f\u00fcr das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme sp\u00e4testens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber best\u00e4tigt. (Pr\u00fcfung auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angef\u00fchrten zur Verf\u00fcgung gestellten Testdaten). L\u00e4sst der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.<br \/>\n&#8211; 3 &#8211;<br \/>\nEtwa auftretende M\u00e4ngel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschest m\u00f6gliche M\u00e4ngelbehebung bem\u00fcht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche M\u00e4ngel vor, das hei\u00dft, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach M\u00e4ngelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.<br \/>\nDer Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher M\u00e4ngel abzulehnen.<br \/>\n2.5. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen best\u00e4tigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.<br \/>\n2.6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausf\u00fchrung des Auftrages gem\u00e4\u00df Leistungsbeschreibung tats\u00e4chlich oder juristisch unm\u00f6glich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. \u00c4ndert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausf\u00fchrung m\u00f6glich wird, kann der Auftragnehmer die Ausf\u00fchrung ablehnen. Ist die Unm\u00f6glichkeit der Ausf\u00fchrung die Folge eines Vers\u00e4umnisses des Auftraggebers oder einer nachtr\u00e4glichen \u00c4nderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zur\u00fcckzutreten. Die bis dahin f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allf\u00e4llige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.<br \/>\n2.7. Ein Versand von Programmtr\u00e4gern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Dar\u00fcber hinaus vom Auftraggeber gew\u00fcnschte Schulung und Erkl\u00e4rungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.<br \/>\n2.8. Ausdr\u00fccklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Websites) iSd Bundesgesetzes \u00fcber die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz \u2013 BGStG)\u201c nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert\/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die \u00dcberpr\u00fcfung der Leistung auf ihre Zul\u00e4ssigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuf\u00fchren. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit oder nach Erf\u00fcllung einer allf\u00e4lligen Warnpflicht gegen\u00fcber dem Kunden nicht f\u00fcr die rechtliche Zul\u00e4ssigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.<br \/>\n3. Preise, Steuern und Geb\u00fchren<br \/>\n3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur f\u00fcr den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Gesch\u00e4ftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmtr\u00e4gern (z.B. CD\u2019s, Magnetb\u00e4nder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allf\u00e4llige Vertragsgeb\u00fchren werden gesondert in Rechnung gestellt.<br \/>\n3.2. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterst\u00fctzung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung g\u00fcltigen S\u00e4tzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden<br \/>\n&#8211; 4 &#8211;<br \/>\nZeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tats\u00e4chlichem Anfall berechnet.<br \/>\n3.3. Die Kosten f\u00fcr Fahrt-, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils g\u00fcltigen S\u00e4tzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.<br \/>\n4. Liefertermin<br \/>\n4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erf\u00fcllung (Fertigstellung) m\u00f6glichst genau einzuhalten.<br \/>\n4.2. Die angestrebten Erf\u00fcllungstermine k\u00f6nnen nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollst\u00e4ndig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verf\u00fcgung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausma\u00df nachkommt.<br \/>\nLieferverz\u00f6gerungen und Kostenerh\u00f6hungen, die durch unrichtige, unvollst\u00e4ndige oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderte Angaben und Informationen bzw. zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und k\u00f6nnen nicht zum Verzug des Auftragnehmers f\u00fchren. Daraus resultierende Mehrkosten tr\u00e4gt der Auftraggeber.<br \/>\n4.3. Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuf\u00fchren bzw. Teilrechnungen zu legen.<br \/>\n5. Zahlung<br \/>\n5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind sp\u00e4testens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. F\u00fcr Teilrechnungen gelten die f\u00fcr den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.<br \/>\n5.2. Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und\/oder Schulungen, Reali-sierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.<br \/>\n5.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Lieferung bzw. Vertragserf\u00fcllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.<br \/>\nBei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im bank\u00fcblichen Ausma\u00df verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und \u00fcbergebene Akzepte f\u00e4llig zu stellen.<br \/>\n5.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollst\u00e4ndiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen oder Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcck zu halten.<br \/>\n6. Urheberrecht und Nutzung<br \/>\n6.1. Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschlie\u00dfliches, nicht \u00fcbertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Software f\u00fcr die im Vertrag spezifizierte<br \/>\n&#8211; 5 &#8211;<br \/>\nHardware und im Ausma\u00df der erworbenen Anzahl Lizenzen f\u00fcr die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitspl\u00e4tzen zu verwenden, s\u00e4mtliche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen. S\u00e4mtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.<br \/>\nDurch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte \u00fcber die im gegenst\u00e4ndlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzanspr\u00fcche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.<br \/>\n6.2. Die Anfertigung von Kopien f\u00fcr Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdr\u00fcckliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass s\u00e4mtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unver\u00e4ndert mit \u00fcbertragen werden.<br \/>\n6.3. Sollte f\u00fcr die Herstellung von Interoperabilit\u00e4t der gegenst\u00e4ndlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenverg\u00fctung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gem\u00e4\u00df Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschlie\u00dflich zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.<br \/>\n6.4. Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verf\u00fcgung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (zB Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einr\u00e4umung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).<br \/>\n7. R\u00fccktrittsrecht<br \/>\n7.1. F\u00fcr den Fall der \u00dcberschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zur\u00fcckzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.<br \/>\n7.2. H\u00f6here Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umst\u00e4nde, die au\u00dferhalb der Einflussm\u00f6glichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.<br \/>\n7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers m\u00f6glich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogeb\u00fchr in der H\u00f6he von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.<br \/>\n8. Gew\u00e4hrleistung, Wartung, \u00c4nderungen<br \/>\n8.1. Der Auftragnehmer gew\u00e4hrleistet, dass die Software die in der dazugeh\u00f6rigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erf\u00fcllt, sofern die Software auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem genutzt wird.<br \/>\n8.2.1 Voraussetzung f\u00fcr die Fehlerbeseitigung ist, dass<br \/>\n\u2013 der Auftraggeber den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese f\u00fcr den Auftragnehmer bestimmbar ist;<br \/>\n&#8211; 6 &#8211;<br \/>\n\u2013 der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle f\u00fcr die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verf\u00fcgung stellt;<br \/>\n\u2013 der Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat;<br \/>\n\u2013 die Software unter den Bestimmungsm\u00e4\u00dfigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird.<br \/>\n8.2.2 Im Falle der Gew\u00e4hrleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter M\u00e4ngelr\u00fcge werden die M\u00e4ngel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und M\u00e4ngelbehebung erforderlichen Ma\u00dfnahmen erm\u00f6glicht.<br \/>\nDie Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. \u00a7 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.<br \/>\n8.2. Korrekturen und Erg\u00e4nzungen, die sich bis zur \u00dcbergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer M\u00e4ngel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgef\u00fchrt.<br \/>\n8.3. Kosten f\u00fcr Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und St\u00f6rungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgef\u00fchrt. Dies gilt auch f\u00fcr die Behebung von M\u00e4ngeln, wenn Programm\u00e4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.<br \/>\n8.4. Ferner \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Fehler, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den, die auf unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung, ge\u00e4nderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datentr\u00e4ger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportsch\u00e4den zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<br \/>\n8.5. F\u00fcr Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachtr\u00e4glich ver\u00e4ndert werden, entf\u00e4llt jegliche Gew\u00e4hrleistung durch den Auftragnehmer.<br \/>\n8.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gew\u00e4hrleistung auf die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung. Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr das urspr\u00fcngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.<br \/>\n8.7. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren in sechs (6) Monaten ab \u00dcbergabe.<br \/>\n9. Haftung<br \/>\n9.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber f\u00fcr von ihm nachweislich verschuldete Sch\u00e4den nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Im Falle von verschuldeten Personensch\u00e4den haftet der Auftragnehmer unbeschr\u00e4nkt.<br \/>\n9.2. Die Haftung f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den &#8211; wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Anspr\u00fcche Dritter &#8211; wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<br \/>\n9.3. Schadensersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch sp\u00e4testens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Sch\u00e4digers.<br \/>\n&#8211; 7 &#8211;<br \/>\n9.4. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gew\u00e4hrleistungs- und\/oder Haftungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Anspr\u00fcche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.<br \/>\n9.5. Ist die Datensicherung ausdr\u00fccklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung f\u00fcr den Verlust von Daten abweichend von Punkt 8.2 nicht ausgeschlossen, jedoch f\u00fcr die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,&#8211;. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche des AG -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.<br \/>\n10. Loyalit\u00e4t<br \/>\n10.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit\u00e4t. Sie werden jede Abwerbung und Besch\u00e4ftigung, auch \u00fcber Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Auftr\u00e4ge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners w\u00e4hrend der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen versto\u00dfende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der H\u00f6he eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.<br \/>\n11. Datenschutz, Geheimhaltung<br \/>\n11.1. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gem\u00e4\u00df \u00a715 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.<br \/>\n12. Sonstiges<br \/>\n12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der \u00fcbrige Inhalt dieses Vertrages nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen m\u00f6glichst nahe kommt.<br \/>\n13. Schlussbestimmungen<br \/>\n13.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschlie\u00dflich nach \u00f6sterreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgef\u00fchrt wird. F\u00fcr eventuelle Streitigkeiten gilt ausschlie\u00dflich die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit des sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes f\u00fcr den Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. F\u00fcr den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>gem\u00e4\u00df der Empfehlung vom<\/p>\n<p>Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie kann die Mimas gmbh<br \/>\nals wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel bei Bedarf<br \/>\nmit dem Kunden vorschlagen &#8211; ist aber nicht daran zwingend gebunden :<br \/>\nF\u00fcr den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt<br \/>\nwerden k\u00f6nnen, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur au\u00dfergerichtlichen<br \/>\nBeilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt<br \/>\nWirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte \u00fcber die<br \/>\nAuswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden<br \/>\nk\u00f6nnen, werden fr\u00fchestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte<br \/>\n&#8211; 8 &#8211;<br \/>\neingeleitet.<br \/>\nIm Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem<br \/>\nallf\u00e4llig eingeleiteten Gerichtsverfahren \u00f6sterreichisches Recht.<br \/>\nS\u00e4mtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen,<br \/>\ninsbesondere auch jene f\u00fcr eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, k\u00f6nnen<br \/>\nvereinbarungsgem\u00e4\u00df in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als \u201evorprozessuale<br \/>\nKosten\u201c geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Standardpreise g\u00fcltig ab 1.1.2014 zzgl 20 % Ust<br \/>\nzzgl der j\u00e4hrlichen VPI-Anpassung<br \/>\nARBEITSZEITEN:<br \/>\nMontag bis Freitag jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr:<br \/>\nTechniker 129,00 \/ Std.<br \/>\nFirewall &#8211; Servertechniker 153,50\/ Std<br \/>\nBeratung 170,00 \/ Std.<br \/>\nSchulung 191,00 \/ Std.<br \/>\nMontag bis Freitag jeweils von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr +50%<br \/>\nTechniker Fr\u00fch 129,00 \/ Std. + 50 % Zuschlag<br \/>\nMontag bis Freitag jeweils von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr +50%<br \/>\nTechniker Abend 129,00 \/ Std. + 50 % Zuschlag<br \/>\nSamstag von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr: + 50%<br \/>\nTechniker Samstag 129,00 \/ Std. + 50 % Zuschlag<br \/>\nMontag bis Samstag jeweils von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr: +100%<br \/>\nTechniker Nacht 129,00 \/ Std. + 100 % Zuschlag<br \/>\nSonn- u. Feiertag &#8211; 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr (ganzt\u00e4gig): +100%<br \/>\nTechniker Sonntag 129,00 \/ Std. + 100 % Zuschlag<br \/>\nzzgl An\/Abfahrt<br \/>\n0,5 \u20ac\/km zzgl Fahrtkosten voller Stundensatz Fahrer,<br \/>\n1\/2 Stundensatz Beifahrer bzw. zweiter und jeder weitere Techniker<br \/>\nPreise zzgl 20% Ust<br \/>\nVerrechnung: erste Stunde voll, jede weitere 0,5 Stundentakt<br \/>\nVerrechnung: Verbrauchsmaterial &#8211; Hilfsoftware &#8211; Systemtools &#8211; werden gesondert verrechnet<\/p>\n<p>als Techniker sind normale PC-Techniker zu sehen.<br \/>\nSpezialtechniker \/ Berater lt Liste siehe oben.<br \/>\ndie Zuschl\u00e4ge verstehen sich ebenso bei Spezialtechnikern.<br \/>\nPreise zzgl \u00dcbernachtungszulagen im gegebenen Fall.<\/p>\n<p>f\u00fcr alle Arbeiten gilt vereinbart : Eigentumsvorbehalt f\u00fcr Lieferungen \/ Leistungen \/ Dokumentationen \/ Zug\u00e4nge (beschr\u00e4nkbar) bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung<\/p>\n<p>Verzugszinsen (1,2% pm.) und Mahnspesen zzgl Inkasso und Gerichtsgeb\u00fchren bei Zahlungsverzug gelten als vereinbart.<br \/>\nZahlungsverzug bedeutetVerlust von Rabatten sowie Sonderkonditionen zzgl Mahnspesen<\/p>\n<p>Beratungen beruhen auf den vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen\/Informationen und sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich.<\/p>\n<p>F\u00fcr Handelsware gelten die Preise zzgl. 0,43% Umwelt- und Mautpauschale<\/p>\n<p>Gerichtsstand 3430 Tulln<\/p>\n<p>Preise exklusive 20% Ust ab Werk Tulln zzgl Versandkosten und Versicherung prompt netto Kassa.<\/p>\n<p>\u00a9 Copyrights Mimas Gmbh \/ Michael Stift &#8211; Weitergabe \/Verwendung nur nach ausdr\u00fccklicher Genehmigung. Geistiges Eigentum wird grunds\u00e4tzlich nicht ver\u00e4ussert.<\/p>\n<p>Es wird grunds\u00e4tzlich keine Haftung f\u00fcr Daten in welcher Art auch immer \u00fcbernommen.Der Auftraggeber ist f\u00fcr eine ensprechende Sicherung verantwortlich<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedinungen der Mimas Gmbh Informationstechnologen-Verkauf-Lieferung-B2B Mimas GWS1215_EVB_P_de V2 Mimas GWS 1212_EVB_WDL_de_V2 MIMAS GWS 1212_AVB_de V30402016_3 Mimas GWS 1215_EVB_SW_de EVB Hersteller Garantie Level Erl\u00e4uterung v010 &nbsp; &nbsp; Hinweis: Bedingungen f\u00fcr erweiterte Leistungen gelten erg\u00e4nzend &nbsp; ausgegeben vom Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstra\u00dfe 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3540 F: +43-(0)-590900-3178 E-Mail: ubit@wko.at http:\/\/www.ubit.at&hellip; <br \/> <a class=\"read-more\" href=\"https:\/\/mimas.stift.biz\/index.php\/agb-mimas-gmbh-allgemein\/\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-38","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/mimas.stift.biz\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/38","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/mimas.stift.biz\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/mimas.stift.biz\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mimas.stift.biz\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mimas.stift.biz\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=38"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/mimas.stift.biz\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/38\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":42,"href":"https:\/\/mimas.stift.biz\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/38\/revisions\/42"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/mimas.stift.biz\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=38"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}